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Corona-Pandemie

Ihr Ansprechpartner

Frank Weber

didaktischer Koordinator und 2. stellvertretender Direktor


Telefon: 06701-20581-0

Telefax: 06701-20581-66

Mail: F.Weber@IGS-Gerhard-Ertl.de

Informationen und Dokumente

  • Anlassbezogene Testungen - Einverständniserklärung

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


    sollte eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen alle Mitglieder der Klasse (oder der Lern-/Betreuungsgruppe) sich an fünf aufeinander folgenden Tagen selbst in der Schule testen (Anlassbezogene Testung).


    Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen. Wir möchten dies aber allen Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse (oder der Lern-/Betreuungsgruppe) ermöglichen. Dazu benötigen wir jedoch von minderjährigen, geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler.


    Bitte laden Sie diese Einverständniserklärung hier herunter und geben Sie sie Ihrem Kind zur Vorlage in der Schule mit, wenn eine anlassbezogene Testung ansteht.

  • Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen

    Hier finden Sie wichtige Hinweise im Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen.

  • Kontaktpersonen-Nachverfolgung

    Hier finden Sie Informationen, was Sie machen müssen nach einem Kontakt mit einer Person, die positiv auf Corona getestet wurde.

  • Nichtteilnahmemeldung Präsenzunterricht

    Sollte Ihr Kind aus ärztlicher Sicht nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, füllen Sie bitte diese Umfrage aus.


    Wichtiger Hinweis:

    Die Schulpflicht ist ein hohes und wichtiges Gut, gleichzeitig auch die Unversehrtheit der Lernenden bei der Ausübung des Schulbesuchs. Die Schulen in Rheinland-Pfalz, so auch unsere, verfügen über an die Corona-Pandemie angepasste Hygienekonzepte, die auf den Vorgaben der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung, sowie des aktuellen Hygieneplans Rheinland-Pfalz beruhen. Damit stellen die Schulen sicher, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht auch unter Corona-Bedingungen möglich ist.


    Bei besonders zu schützenden Lernenden prüfen die Schulen im Übrigen, ob Maßnahmen ergriffen werden können, dass die Teilnahme am dann sogenannten geschützten Präsenzunterricht für das betroffene Kind möglich ist, damit die Anbindung an die Schule und möglichst auch an die Klassengemeinschaft nicht verloren geht. Hier sind beispielsweise Maßnahmen wie die Erhöhung des Abstands zu den Mitlernenden oder das Tragen einer höherwertigen Schutzmaske u.dgl. denkbar.


    Sollte ein behandelnder Arzt bzw. eine behandelnde Ärztin zur Ansicht gelangen, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht dennoch nicht möglich ist, hat er bzw. sie nachvollziehbar darzulegen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Im Regelfall muss der Arzt bzw. die Ärztin auch darlegen, auf welcher Grundlage er bzw. sie zu dieser Einschätzung gelangt (vgl. auch Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 15. Oktober 2020 – 5 L 827/20.NW).


  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.


    Personen, die keine medizinische oder FFP2-Maske tragen, werden des Gebäudes verwiesen.


  • Schulischer Hygieneplan

    Den Hygieneplan der Schule (gültig ab dem 22.11.2021) finden Sie hier.

  • Persönliche Hygiene

    Bei der persönlichen Hygiene entfällt die Verantwortung auf jede Person selbst:


    • Abstand halten
    • Verzicht auf Körperkontakt
    • Einhalten der Husten- und Niesetikette
    • Gründliche Händehygiene nach den einschlägigen Regeln
    • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

    Im Schulgebäude sind in den Toilettenbereichen  Desinfektionsmittelspender nutzbar, die vom Schulträger dankenswerterweise zusätzlich angebracht worden sind.

  • Wegführung

    Die Wegführung für die einzelnen Klassenstufen muss gem. Hygieneplan unbedingt eingehalten werden.

  • Schulfremde Personen

    Sollten Sie einen Termin für einen Schulbesuch vereinbart haben, nutzen Sie bitte das Formular zur Erfassung schulfremder Personen, BEVOR Sie den Termin wahrnehmen. Laden Sie sich das Dokument herunter und bringen Sie es ausgefüllt mit in die Schule, sodass Sie nur noch Ankunfts- und Abgangszeit eintragen müssen. Ein Ausfüllen der PDF-Datei am PC oder MAC ist ebenfalls möglich.

      

    Die im Formular  aufgenommenen Daten werden vertraulich und lediglich für die ggf. nötige, hilfreiche Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgenommen, maximal vier Wochen gesichert im Hause aufbewahrt und nur auf Anfrage an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.

  • Aufenthaltsbereiche

    Hier sehen Sie die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche der einzelnen Klassenstufen.

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