didaktischer Koordinator und 2. stellvertretender Direktor
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Dokumentation zur Befreiung von der Testpflicht für genesene und geimpfte Personen:
Auch nach den Ferien besteht an den rheinland-pfälzischen Schulen weiterhin eine Testpflicht zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Ein Betreten des Schulgeländes und die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist demnach nur unter Beachtung der bestehenden „Testpflicht“ möglich. Nachstehende Regelungen sind von allen Personen zu beachten, die an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
Diese Testpflicht ist grundsätzlich als Selbsttestung in der Schule zu erfüllen.
Der Nachweis an den von der Schule festgelegten Testtagen kann auch erbracht werden durch